Protestfall SK Freising - VfB Friedrichshofen

Entscheidung des Bezirksjugendleiters

Bezüglich des Protestes gegen den Ausgang der Partie Valio-Ottowitz (SK Freising) und Hettele (VfB Friedrichshofen) wurde wie folgt entschieden:

1. Der Protest hinsichtlich der Wertung der o.a. Partie wird abgewiesen, das gespielte Ergebnis (1-0) bleibt bestehen. Somit hat der SK Freising den Kampf mit 2,5:1,5 gewonnen.

2. Der SK Freising wird mit einer Geldstrafe von 25,00 Euro belegt.

Begründung:
An Brett vier des Mannschaftskampfes zwischen Lucas Valio-Ottowitz und Bernhard Hettele lief während des 43. Zuges von Weiß die zweistündige Bedenkzeit zur ersten Zeitkontrolle ab. Beide Spieler waren sich über die jetzt einzustellende Restbedenkzeit von 30 Minuten einig, Valio-Ottowitz stellte seine Uhr um 30 Min. vor, Hettele seine um 30 Min. zurück.
Nachdem jetzt Verwirrung herrschte, trat der als Zuschauer anwesende 1. Jugendleiter des SK Freising ans Brett, stellte die ursprünglich angezeigte Zeit wieder ein und erklärte, dass hier nichts zu verstellen sei, weil beide Spieler eine Restbedenkzeit von einer Stunde hätten. Der diesen Kampf leitende Schiedsrichter Mathias Schwenck war zu diesem Zeitpunkt im Nebenraum und wurde von keiner Seite gerufen. Nach 75 gespielten Zügen gewann Valio-Ottowitz die Partie durch Aufgabe.

Nach dem Ende der Partie legte Friedrichshofen Protest gegen den Ausgang der Partie ein. Angeführt wurde, dass der Freisinger Spieler mehr als 30 Minuten verbraucht habe und zudem durch die fünfminütige Diskussion der Friedrichshofener Spieler verunsichert wurde und wenige Züge später den Spiel entscheidenden Fehler begangen haben will.

Der Protest war aus mehreren Gründen abzuweisen:

1. Nichteinhaltung der Formalien
Der Freisinger Jugendleiter war weder als Schiedsrichter eingeteilt noch hatte ihm der reguläre Schiedsrichter ihm diese Aufgabe delegiert. Er galt somit als Zuschauer und hatte demzufolge weder das Recht, die Uhr zu verstellen, noch das Recht, eine Anordnung über die Restbedenkzeit zu erteilen. Im Falle einer regelwidrigen Handlung ist der Schiedsrichter sofort zu holen. Dies ist nicht erfolgt, weder durch den Spieler Hettele noch durch denn Vater und Betreuer noch durch den Mannschaftsführer.
Der VfB Friedrichshofen hätte sich sofort an die erste Instanz vor Ort, also den Schiedsrichter, wenden müssen, zumal Herr Schwenck sogar eine Turnierordnung dabei gehabt hätte. Weiter hätte der Protest gegen die falsche Bedenkzeit sofort und nicht erst nach Partieende erfolgen müssen!

2. Feststellen der Bedenkzeit von Valio-Ottowitz
Hinsichtlich der verbrauchten Zeit konnte der VfB Friedrichshofen keine genauen Angaben machen. Zwar wird angeführt, dass Weiß mehr als 2:30 h für die Partie verbraucht habe, aber zu einer exakten Aussage konnte sich keiner der beteiligten Friedrichshofener durchringen. Freising führt einen Zeitverbrauch von 2:20 an, der Jugendleiter erinnert sich hierbei an ein Telefonat, dass Valio-Ottowitz nach Partieende um 17:20 Uhr mit seinen Eltern geführt hat. Somit wurde nicht bewiesen, dass Weiß seine korrekte Bedenkzeit bereits verbraucht hat.

Eine nachträglich Entscheidung auf Partiegewinn für Schwarz hätte selbst bei nachgewiesenen mehr als 30 von Weiß verbrauchten Minuten nicht erfolgen können, da auch Weiß zunächst einmal von der Korrektheit der eingestellten Zeit ausgehen musste. Zudem setzt der Partiegwinn durch Zeitüberschreitung voraus, dass Spieler oder Schiedsrichter auf das Fallen des Blättchens hingewiesen haben müssen. Dies konnte in der vorliegenden Partie nicht der Fall sein.

3. Stand der Partie
Die Einlassung von Schwarz, er sei beim Beginn der Diskussion ausgeglichen gestanden, entbehren jeglicher Grundlage. Nach dem 40. Zug von Schwarz hatte Weiß eine glatte Figur mehr und Spiel entscheidenden Vorteil. Dieser Punkt war bei der Behandlung des Protestes aber von untergeordneter Bedeutung.

Fest steht aber auch, dass der Heimverein SK Freising bei der Durchführung des Kampfes Regelverstöße begangen hat:

1. Eingreifen eines Zuschauers
Der Jugendleiter des SK Freising war zum betreffenden Zeitpunkt nicht berechtigt, in die laufende Partie einzugreifen. Er hätte folglich den Schiedsrichter holen müssen.

2. Einstellen der Zeit
Seitens des Schiedsrichters hätte eine Restbedenkzeit von 30 statt 60 min. eingestellt werden müssen. Die Bedenken der Friedrichshofener Jugendspieler wurden nicht angemessen geprüft. Der Spielleiter ist überzeugt, dass entsprechende Aussagen wie "Ich bin der Schiedsrichter und kenne die Restbedenkzeit" so oder so ähnlich gefallen sind.

Der Fehler wurde seitens des SK Freising eingeräumt, der Jugendleiter hat sich per Email auch bei den Beteiligten für diesen Fehler entschuldigt. Dennoch kann es nicht angehen, dass seitens eines Heimvereins derartige Regelverstöße begangen werden. Insbesondere ist es nicht hinzunehmen, dass Jugendliche, obwohl im Recht, von Erwachsenen mit einer Fehlentscheidung überstimmt werden.

Aus diesem Grunde habe ich beim Vorstand des Bezirks Oberbayern eine Geldstrafe beantragt. Der Vorstand ist diesem Antrag gefolgt und hält eine Strafe in Höhe von 25,00 Euro ausreichend.